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Systematische Darstellung und Bewertung vorliegender Ansätze zur Abgrenzung versicherungsfremder Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Versicherungsfremde Leistungen in der GKV

Aufwendungen der GKV für versicherungsfremde Leistungen werden durch steuerfinanzierte Bundeszuschüsse pauschal abgegolten. Schon länger wird kritisiert, dass deren Höhe von 14,5 Mrd. Euro jährlich die Aufwendungen für diese Leistungen nicht decken. Zur Abgrenzung versicherungsfremder Leistungen gibt es weder eine Legaldefinition, noch einen fachlich-wissenschaftlichen Konsens. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang über ein sehr breites Spektrum von Geld- und Sachleistungen. Die vorliegende Studie enthält eine systematische Darstellung und Bewertung vorliegender Ansätze zur Abgrenzung versicherungsfremder Leistungen in der GKV und quantifiziert deren Umfang. Die als potenziell versicherungsfremd eingestuften Leistungen umfassen ein finanzielles Volumen von insgesamt rund 64 Mrd. Euro. Davon lassen sich knapp 22 Mrd. Euro nach den von den Autoren verwendeten konzeptionellen Kriterien als versicherungsfremd begründen, auf weitere rund 36 Mrd. Euro trifft dies teilweise zu. Darunter entfallen die größten Anteile auf familienpolitisch motivierte Leistungen, insbesondere die beitragsfreie Mitversicherung. Knapp 7 Mrd. Euro können dagegen kaum als versicherungsfremd eingestuft werden. Neben einer direkten Steuerfinanzierung werden weitere Ansätze diskutiert, die finanziellen Belastungen aus versicherungsfremden Leistungen zu verringern.

Stichworte: Gesetzliche Krankenversicherung, versicherungsfremde Leistungen, Steuerfinanzierung, Beitragsfinanzierung

Quelle

Albrecht, Martin; Ochmann, Richard (2025): Versicherungsfremde Leistungen in der GKV - Systematische Darstellung und Bewertung vorliegender Ansätze zur Abgrenzung versicherungsfremder Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
IMK Study Nr. 102, 46 Seiten

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