Optionen und Fallstricke: Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum
Dieser Policy Brief analysiert und diskutiert drei verschiedene Modelle zur Umsetzung einer Vergesellschaftung gemäß Artikel 15 GG von rund 210.000 Wohnungen in Berlin: Eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) bewirtschaftet die Wohnungen (Variante 1), die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) bewirtschaften die Wohnungen (Variante 2) oder die sechs LWU werden in einer AöR intergiert und bewirtschaften die Wohnungen (Variante 3). Eine Vergesellschaftung steigert dauerhaft den Bestand an Wohnungen mit Mietpreisbindung und leistet so einen wichtigen Beitrag, das Leben in Berlin für untere und mittlere Einkommen bezahlbar zu machen. Die Vergesellschaftung ist allerdings mit Risiken verbunden, die mit entsprechenden Gegenmaßnahmen minimiert, aber nicht eliminiert werden können. Bei der Überführung der 210.000 Wohnungen in eine gemeinnützige Bewirtschaftung wäre eine Entschädigung in Höhe von insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro zu leisten, die in der zweiten und dritten Variante zum Zeitpunkt der Vergesellschaftung an die Immobilienunternehmen ausgezahlt werden kann. Die Überführung der Wohnungsbestände in Gemeineigentum ist ohne Landeszuschüsse wirtschaftlich und fiskalisch tragfähig: Die AöR bzw. die LWU erwirtschaften trotz dauerhafter Mietpreisbindung einen jährlichen Reinertrag, der die jährlichen Zins- und Tilgungskosten für die eigenen Kredite und die Kreditaufnahme des Landes vollständig abdeckt.
Stichworte: Wohnungsbau, Mieten, Vergesellschaftung
Quelle
Dullien, Sebastian; Kaczmarczyk, Patrick; Krebs, Tom; Truger, Achim (2026):
Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum - Optionen und Fallstricke
IMK Policy Brief Nr. 225, Düsseldorf, 25 Seiten