Unnötig und verteilungspolitisch kontraproduktiv - Stellungnahme anlässlich der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 13.10.2026: Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Seit die Vermögensteuer nicht mehr erhoben wird, ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland die einzige nettovermögensbezogene Steuer. Der progressive Steuertarif ist grundsätzlich geeignet, die Vermögenskonzentration durch Erbschaften und Schenkungen zu begrenzen. Die Verschonung von Betriebsvermögen wirkt dabei kontraproduktiv, weil Betriebsvermögen besonders stark unter den vermögendsten Haushalten konzentriert ist. Im Ergebnis werden hohe Vermögen zu geringeren effektiven Steuersätzen übertragen als niedrigere. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wirkt somit in Teilen regressiv statt progressiv. Angesichts der hohen Vermögensungleichheit ist dies besonders problematisch.
Aus ökonomischer Sicht ist die Verschonung von Betriebsvermögen im deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht nicht notwendig, um die Existenz von Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze zu sichern. Eine Verschonung von Betriebsvermögen kann sogar schädlich sein, wenn sie notwendige Anpassungen verhindert und unternehmerische Entscheidungen verzerrt. In vielen Fällen dürfte der Erblasser oder Schenker über ausreichend sonstiges Privatvermögen verfügen, um den Erwerber zur Steuerzahlung zu befähigen. Für Fälle, in denen tatsächlich Liquiditätsprobleme auftreten, bestehen mit der Möglichkeit längerfristiger Stundungen zu marktnahen Zinssätzen oder einer stillen Beteiligung des Staates anstelle der Steuer Alternativen, die zu geringeren Mindereinnahmen führen und gleichzeitig gewährleisten, dass Erwerber von Betriebsvermögen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit progressiv besteuert werden.
Stichworte: Erbschaft- und Schenkungsteuer, Verschonung von Betriebsvermögen, Vermögensverteilung, Lohnsummenregel
Quelle
Rietzler, Katja (2026):
Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer - Unnötig und verteilungspolitisch kontraproduktiv - Stellungnahme anlässlich der mündlichen Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht am 13.10.2026
IMK Policy Brief Nr. 227, Düsseldorf