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Policy Brief

Die Konjunktur bleibt außen vor: NRW-Haushalt 2020

The state government has presented the draft budget for the year 2020 with a volume of € 79.9 billion. Although the debt brake will be binding for North Rhine-Westphalia for the first time in the coming year and the state parliament is currently discussing an amendment to the state budget code (Landeshaushaltsordnung, LHO), the cyclical adjustment specified in the LHO is not taken into account in the draft budget. The focus is on zero net new debt, which is inappropriate in view of the current cyclical weakness. However, the envisaged cyclical adjustment method leaves only limited room for manoeuvre, which may not be sufficient to compensate for the cyclical decline of tax revenues. When selecting a cyclical adjustment procedure, alternative procedures should have been examined in real time with regard to their economic impact. This has not been done. Moreover, if the government were to fully follow the approach of the Stability Council (Stabilitätsrat), which it refers to in the explanatory memorandum to the draft law amending the LHO, it would also have to adjust for financial transactions, which would reduce the budgetary room for manoeuvre in the coming year. There is still no consistent strategy for implementing the debt brake in NRW.

Die Landesregierung hat den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 mit einem Volumen von 79,9 Mrd. Euro vorgelegt. Obwohl im kommenden Jahr die Schuldenbremse erstmals für NRW verbindlich ist und der Landtag aktuell über eine diesbezügliche Änderung der Landeshaushaltsordnung berät, wird die in der LHO avisierte Konjunkturbereinigung im Haushaltsentwurf ausgeblendet. Der Fokus liegt auf einer gesamten Nettoneuverschuldung von null, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Schwäche nicht konjunkturgerecht ist. Das geplante Konjunkturbereinigungsverfahren lässt allerdings nur geringe Spielräume zu, die Möglicherweise nicht ausreichen, um konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen auszugleichen. Bei der Auswahl eines Konjunkturbereinigungsverfahrens hätten alternative Verfahren bezüglich ihrer Konjunkturwirkung in Echtzeit untersucht werden sollen. Dies ist nicht erfolgt. Würde sich die Regierung zudem vollständig an der Vorgehensweise des Stabilitätsrats orientieren, auf den sie sich in der Begründung zum Gesetzentwurf zur Änderung der LHO beruft, so müsste sie auch eine Bereinigung um finanzielle Transaktionen vornehmen, die den Haushaltsspielraum im kommenden Jahr vermindern würde. Nach wie vor fehlt eine konsistente Strategie für die Umsetzung der Schuldenbremse in NRW.

Quelle

Rietzler, Katja: NRW-Haushalt 2020
IMK Policy Brief, Düsseldorf, 11 Seiten

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