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Policy Brief

(BT-Drucksache 19/15665): Über die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien

Eine zentrale Gegenpartei oder Kontrahent (Central Counterparty, CCP) ist im Finanzwesen eine juristische Person, die bei Transaktionen zwischen Verkäufer und Käufer tritt und somit als Vertragspartner für beide Positionen dient. Im Rahmen der G20 wurde nach der Finanzmarktkrise von 2007/08 zur Reduzierung des Kreditausfallrisikos und zur Steigerung der Transparenz eine Stärkung der Rolle von CCP bei der OTC Derivateabwicklung beschlossen. Angesichts der wachsenden Bedeutung von CCPs ist der inzwischen vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Schaffung eines speziellen Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von CCPs zu begrüßen, da CCPs aufgrund der regulatorischen Neuausrichtung des Finanzsystems als systemrelevante Knotenpunkte fungieren, von denen systemische Risiken aufgrund ihrer Verflechtung mit einer Vielzahl von Marktteilnehmern ausgehen können. Es ergeben sich aber im Detail Anmerkungen, die auf die Gefahr der Unterschätzung systemischer Risiken einer CCP hindeuten.

Quelle

Theobald, Thomas: Über die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien
IMK Policy Brief, Düsseldorf, 8 Seiten

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