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Rechtslage, ökonomische Beurteilung und Handlungsempfehlungen: Die Schuldenbremse des Bundes und die Möglichkeit der Kreditfinanzierung von Investitionen

Die Studie analysiert die (verfassungs-)rechtlichen Möglichkeiten für den Bund, Investitionen durch Kreditaufnahme öffentlicher Investitionsgesellschaften (ÖIG) zu finanzieren, die über die im Grundgesetz festgelegte Grenze für die Schuldenbremse von strukturell 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts hinausgeht. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens hat die Kreditaufnahme durch eine rechtlich selbständige Einrichtung des Bundes zu erfolgen. Auch wenn diese die Mittel zur Tilgung von Krediten zukünftig aus dem Bundeshaushalt erhält, verhindert dies grundsätzlich nicht die Möglichkeit der Kreditfinanzierung von Investitionen außerhalb des Geltungsbereichs der Schuldenbremse des Bundes. Zweitens hat diese rechtlich selbständige Einrichtung des Bundes über eine eigene Sachaufgabe zu verfügen und darf - nach Maßgabe einer genaueren aufgabenspezifischen und einzelfallbezogenen Prüfung - nicht nur überwiegend oder ausschließlich Finanzierungsfunktionen erfüllen. Drittens ist für die Etablierung derartiger Einrichtungen regelmäßig ein Bundesgesetz erforderlich. In diesem Bundesgesetz ist die Rechtsform der Einrichtung festzulegen, die öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur sein kann.

Quelle

Hermes, Georg; Vorwerk, Lukas; Beckers, Thorsten: Die Schuldenbremse des Bundes und die Möglichkeit der Kreditfinanzierung von Investitionen
IMK Study, Düsseldorf, 68 Seiten

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