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sinnvolle Reformen innerhalb des Maastricht-Rahmens: EU-Fiskalregeln

Die Europäischen Fiskalregeln stellen für die neue Bundesregierung eine wichtige, wenn auch in der öffentlichen Debatte bislang wenig beachtete Baustelle dar. Zum einen gibt es das Risiko, dass einige der Pläne der neuen Regierung zu Investitionen in Infrastruktur oder Klimaschutz in Konflikt mit den EU-Fiskalregeln geraten, selbst wenn sie mit der Schuldenbremse des Grundgesetzes in Einklang stehen. Zum anderen hat die EU angekündigt, die Fiskalregeln, die eine Reihe von mittlerweile erkannten Problemen aufweisen, überarbeiten zu wollen, bevor 2023 die coronabedingten Ausnahmeregeln auslaufen. Die Kurzanalyse zeigt, dass weitreichende Änderungen an den Fiskalregeln im einfachen EU-Gesetzgebungsverfahren möglich sind, ohne die EU-Verträge zu ändern und damit ohne den Kern von "Maastricht" anzutasten. Die Bundesregierung sollte sich deshalb dafür einsetzen, dass kreditfinanzierte Investitionen künftig leichter möglich werden, dass von der bisherigen Feinsteuerung über konjunkturbereinigte Defizite auf eine Ausgabenregel umgestellt wird und dass Ländern mit hohen Schuldenständen eine längere Anpassungszeit bis zum Erreichen des Referenzwertes für die Schuldenquote zugestanden wird.

Quelle

Dullien, Sebastian; Repasi, René; Paetz, Christoph; Watt, Andrew; Watzka, Sebastian: EU-Fiskalregeln
IMK Kommentar, 4 Seiten

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