Sozialbeiträge relevanter für mittlere Einkommen - Stellungnahme für die Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235) am 4. November 2026: Einkommensteuerreformgesetz 2027: Kalte Progression bleibt
Die Steuerrechtsänderungen des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 gleichen die sogenannte "kalte Progression" nicht aus. Für Alleinstehende wie Familien steigt die steuerliche Belastung bis 2028 auch an, wenn das Einkommen nur steigt wie das Preisniveau. Die Bundesregierung macht zudem keine Fortschritte bei ihrem im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben, die Schere zwischen der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags und der des Kindergeldes zurückzuführen. Dennoch ist aktuell von kurzfristigen weitergehenden Entlastungsmaßnahmen abzuraten. Sie würden die Haushaltslage für Bund, Länder und Kommunen weiter verschärfen und insbesondere auf der Ebene von Ländern und Kommunen den Erfolg des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität zusätzlich gefährden.
Stichworte: Einkommensteuer, kalte Progression, Steuerbelastung, Sozialbeiträge, Steuerabzüge, zu versteuerndes Einkommen
Quelle
Rietzler, Katja (2026):
Einkommensteuerreformgesetz 2027: Kalte Progression bleibt - Sozialbeiträge relevanter für mittlere Einkommen - Stellungnahme für die Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235) am 4. November 2026
IMK Policy Brief Nr. 228, Düsseldorf